16.05.2018
Aktuelle Hinweise für Schulen zum Datenschutz
Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO; gültig ab 25. Mai 2018)
Der Schule als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hat die EU-DSGVO eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.