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Die Einschulung

Wo geht mein Kind zur Schule?

In der Regel besucht Ihr Kind die für Ihren Schulbezirk vorgesehene Grundschule. Bei besonderen Gründen kann ein   Antrag auf Schulbezirkswechsel   gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei
unser  Merkblatt für Schulbezirkswechsel .

Wann geht mein Kind zur Schule?

Nach einer - nicht generell geregelten Zeit im Kindergarten - werden die Kinder in dem Jahr eingeschult, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden. Damit die Spannbreite innerhalb einer Klasse nicht zu groß ist, werden hierzu verbindliche Stichtage vorgegeben.

Der 30. Juni 2023 gilt als Stichtag für die Einschulung im Schuljahr 2023/24

Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, können Grundschulförderklassen besuchen. Dort sollen die Kinder durch gezielte Förderung auf den Besuch der Grundschule vorbereitet werden. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt. Dies hat den Vorteil, dass die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Förderklasse weiter vertieft werden kann.

Die Anmeldung bei der zuständigen Schule findet in der Regel im Februar / März statt. Den genauen Termin/Uhrzeiten teilt Ihnen die aufnehmende Schule auf Anfrage mit.

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