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Gemeinsame Beschulung - Inklusive Bildungsangebote

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland sind alle Bundesländer beauftragt, ihr Schulsystem dahingehend zu verändern, dass ein barrierefreier Zugang zum einem allgemeinen, inklusiven Schulsystem für alle Menschen uneingeschränkt möglich ist.

In Baden-Württemberg wurden daraufhin im Jahr 2010 von einem Expertenrat Umsetzungsvorschläge erarbeitet, die in eine Schulversuchsverordnung mündeten. Diese erlaubte vom Schuljahr 2010/11 bis 2014/15 in ausgewiesenen Schulamtsbereichen, auch im Zuständigkeitsbereichs des Staatlichen Schulamts Mannheim, Formen der inklusiven Beschulungen zu erproben.

Seit dem 1.August 2015 ist das Recht auf inklusive Beschulung in Baden-Württemberg gesetzlich verankert.

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