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Realschulabschlussprüfung für Schulfremde

Prüfungsteile sind bei der Realschulabschlussprüfung für Schulfremde:

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf

  • die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch
  • sowie das gewählte Fach des Wahlpflichtbereichs (Technik oder Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder Französisch)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf

  • eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik,
  • eines der gesellschaftswissenschaftlichen Fächern Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde,
  • die Pflichtfremdsprache Englisch in Form der Kommunikationsprüfung,
  • ein weiteres vom Prüfling zu benennendes schriftliches Prüfungsfach, gegebenenfalls in der Wahlpflichtsprache in Form der Kommunikationsprüfung, und
  • auf Wunsch des Prüflings oder nach Entscheidung der oder des Prüfungsvorsitzenden auf weitere schriftliche Prüfungsfächer.

Zulassung zur Prüfung

Zur Realschulabschlussprüfung für Schulfremde wird zugelassen, wer

  • in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat,
  • die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
  • nicht bereits die ordentliche Realschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat,
  • nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Realschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen und
    keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder staatliches Gymnasium oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.

Abweichend hierzu werden Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssen.

Anmeldung zur Prüfung

Die Meldung zur Abschlussprüfung mit den entsprechenden Formblättern und erforderlichen Nachweisen (bitte nur beglaubigte Kopien, auf keinen Fall Originale!) richten Sie bitte bis spätestens 1. März jeden Jahres an
 
Staatliches Schulamt Mannheim
z.H. Frau Sabine Haupt  o.V.i.A.
Augustaanlage 67
68165 Mannheim
 
Bitte fügen Sie dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen bei (bitte nur beglaubigte Kopien, keine Originale!):

Benötigte Unterlagen (Checkliste)

Antrag auf Zulassung

Anlage zum Antrag nur für Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium

Weitere Informationen finden Sie hier

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