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Schulbezirkswechsel

In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel wird Ihr Kind in die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie wohnen oder Ihren ständigen Aufenthalt haben.

Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beantragen. Trotzdem müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden.

Bei besonderen Gründen kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel  gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei unser Merkblatt für Schulbezirkswechsel .

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